Luftfahrt-Produkthaftpflichtversicherung

Luftfahrt-Produkthaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter gegen den Hersteller wegen Personen- oder Sachschäden, die nach Übergabe oder Ablieferung des Luftfahrtprodukts an Abnehmer durch Fehler am Produkt eintreten. Gegenstand der Versicherung sind auch Schäden nach Abschluss von Reparatur- und Wartungsarbeiten. Versichert sind Schäden am Flugzeug, Schädigung von beförderten Personen und Gepäck sowie Schädigung anderer Personen und Sachen.
- Vgl. auch  Produkthaftpflichtversicherung.Luftfahrtstatistik
Verkehrsstatistik.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Haftpflichtversicherung — Hạft|pflicht|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung gegen Schulden od. Schäden, für die man haftpflichtig ist * * * Hạft|pflicht|ver|si|che|rung, die: Versicherung, die für den Versicherungsnehmer anfallende Schadensersatzpflichten übernimmt. * * …   Universal-Lexikon

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